3-Stunden Enduro Enduro-Cup die Herausforderung
Ausschreibung / Reglement Saison 2023
Wettbewerb
Die Veranstaltergemeinschaft Enduro-Cup-die Herausforderung (kurz ECHT) schreibt eine Breitensportveranstaltung für alle Endurofahrer mit dem Titel
„Enduro Cup - die Herausforderung – ECHT“ aus.
Veranstalter
Der Cup kann von Motorsportclubs in Deutschland durchgeführt werden.
Die Ausschreibung und der Veranstaltungskalender müssen anerkannt werden.
Es wird ein Schiedsgericht aus dem Fahrtleiter, Veranstaltungsleiter und einem weiteren frei zu benennenden Mitglied gebildet. Die Aufgabe ist die Auslegung der Ausschreibung der Veranstaltung.
Bezüglich jedweder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Fahrtleiter.
Ansprechpartner
ECHT – Veranstalter-Team ist Ansprechpartner für die Organisation und Ausführung der Serie.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das ECHT-Konto.
Teilnehmer
Eine Startberechtigung erhalten alle Fahrer (Fahrer mit & ohne Lizenz) Fahrer mit B & A Lizenz(en) reihen sich in die für sie ausgeschriebenen Klassen ein. Bei Veranstaltungen, bei denen öffentlicher Verkehrsraum befahren wird, muss der Teilnehmer im Besitz der für sein Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.
Fahrzeuge
Teilnehmen dürfen alle Enduro und MC Maschinen, wenn folgende Auflagen erfüllt werden.
Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrzeug und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen.
Auspuffanlage nicht lauter als 94 db, eine Messung ist dem Veranstalter vorbehalten,
je nach ermessen des jeweiligen Veranstalter und Streckencharakter können das Kennzeichen, Blinker, Soziusrasten demontiert werden.
Bei Strecken mit öffentlichen Streckenanteilen müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert sein, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen und der StVZo entsprechen.
Die Fahrzeuge werden vor dem Rennen einer technischen Kontrolle unterzogen. Diese Abnahme stellt keine Prüfung im Sinne einer Prüfung auf Verkehrssicherheit im Sinne der StVZo da. Sie ist eine in Augenscheinnahme und Prüfung auf Funktion sicherheitsrelevanter Teile.
Für die Motorräder gilt freie Reifenwahl; Enduro oder Cross.
Es erfolgt nach der Papierabnahme eine technische Abnahme der Wertungsfahrzeuge (sicherheitsrelevante Baugruppen – Bremsen, Lenkung, Radlager etc.).
Kill- Not-AUS-Schalter, Bremsen hinten &vorn, Lampenmaske, Lenkkopflager, Fußrasten und Rahmen müssen funktionstüchtig und montiert sein.
Knubbel an Ende von Handbrems- + Kupplungshebel fest mit Hebel verbunden, kein Tape-Knäuel oder ähnliches, gilt auch bei montierten Brush Guards (Hebelschützern).
Startnummernfelder
Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges. Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen!
Der Veranstalter behält sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
Jeder Fahrer darf nur ein Fahrzeug bei der technischen Abnahme vorführen und nur mit dem an den Start gehen. Fahrzeugwechsel während des Rennens sind nicht erlaubt!
Moto-Cross-Maschinen reihen sich in die Klassen ein
Klasseneinteilung (3 Stunden ECHT)
(Stichtag ist der 01. Januar der Saison)
Enduro 1 bis 125 ccm 2 Takt und bis 250 ccm 4 Takt
Enduro 2 bis 250 ccm 2 Takt und bis 450 ccm 4 Takt
Enduro 3 über 250 ccm 2 Takt und über 450 ccm 4 Takt
Enduro 4 Sportfahrer - Lizenzinhaber – alle außer C-Lizenz
die Meisterschafts-Sieger der Klassen 1 & 2 & 3 des letzten Jahres qualifizieren sich und bestreiten die gesamte folgende Saison in der Klasse 4 (ab 2013 – es gilt das Ergebnis der VorjahresMeisterschaft)
Enduro 5 Damen
Enduro 6 Senioren ab 40 Jahre
Enduro 7 Senioren ab 50 Jahre
Enduro 8 Teams (2 Motorräder, 2 Fahrer, 1 Transponder)
Enduro 9 Junioren bis 18 Jahre (bis 250 ccm 2 Takt und bis 350 ccm 4 Takt) (mit Haftungsverzicht der Erziehungsberechtigten)
Teams
Teams bestehen aus 2 Fahrern mit 1 oder 2 Motorrädern, wobei jeder Fahrer eine Runde in Wertung gefahren sein muss.
Je Team gibt es nur einen Transponder, dieser ist im Boxenbereich bei ausgeschaltetem Motor zu übergeben.
Für die Meisterschaftswertung können bis zu 3 Fahrer eingeschrieben werden.
Fördermitgliedschaft
Um zur Meisterschaft gewertet zu werden, muss
die Fördermitgliedschaft – Einzelfahrer 45,00 Euro / Team 75,00 Euro – bis zum 23. April 2023 auf das
Konto IBAN: DE70 1001 0010 0859 4091 07; BIC PBNKDEFF (Postbank)
unter Angabe von Namen & Klasse entrichtet werden.
Eine Fördermitgliedschaft nach diesem Termin ist nicht möglich. Eine Wertung zum Cup erfolgt erst ab dem Zeitpunkt der Fördermitgliedschaft und Bezahlung der Gebühr.
Die Fördermitgliedschaft dient zur Deckung der Kosten für die Organisation des Cup und zur Ausstattung der Meisterschaftsehrung am Ende der Saison.
Bei weniger als 5 Fahrern pro Klasse findet keine Meisterschaftswertung statt – Extralösung für besondere Klassen nach Entscheidung des Ansprechpartners möglich
Die Fördermitgliedschaft gilt je Klasse für beide ECHT Serien (3 & 4 Stunden) –
Einschreibung erfolgt über www.vorstart.de
Nennung
Jeder Teilnehmer nennt Online bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter
www.vorstart.de
Das Nenngeld Meisterschaftsfahrer 50,00 Euro Meisterschaftsteam 80,00 Euro
Einzelfahrer 55,00 Euro / Team 85,00 Euro
Fahrer der Klasse Enduro 9 zahlen nur 40 Euro
muss auf des ECHT e.V.-Konto eingezahlt werden oder Paypal.
Konto IBAN: DE70 1001 0010 0859 4091 07; BIC PBNKDEFF (Postbank)
Bitte die Klasse, Name, Bestätigungsnummer (Rückmeldung bei der Online-Nennung) und Lauf angeben.
Nennungen ohne Geld gelten als nicht abgegeben, für Nachnennungen werden 10,00 Euro Gebühr erhoben.
In der Nenngebühr sind die Zeitnahme, Startnummer und Versicherung enthalten.
Vergabe von Tageszulassungen obliegen dem Veranstalter.
Zusätzlich wird für die Auswertung ein Transponder benötigt. Leihgebühr 10,00 Euro bei Rückgabe werden 8,00 Euro ausgezahlt. Der Transponder kann zeitlos verwendet werden und wird bei der Anmeldung vor Ort registriert bzw. getauscht.
Mit Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer das Reglement des Enduro-Cup die Herausforderung an.
Ehrung
Für alle durchgeführten Cup-Veranstaltungen wird eine Tageswertung erstellt und am Veranstaltungsort eine Siegerehrung durchgeführt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung.
Pokale werden nicht nachgesendet.
Alle zur Meisterschaft eingetragenen Fahrer werden nach folgendem Punktesystem gewertet und zur Meisterschaftsfeier nach der Saison geehrt.
Enduro-Cup die Herausforderung 3h Meister wird der Fahrer/in mit der höchsten Punktzahl in seiner / ihrer Klasse.
Gewertet werden die besten Ergebnisse der Saison – 1 Streichergebnis (letzte Veranstaltung kann nicht als Streichergebnis eingesetzt werden – „X“ Meisterschaftsläufe und 1 BONUS-Lauf) – fällt durch höhere Gewalt eine Veranstaltung aus, verkürzt sich die Anzahl der Veranstaltung der aktuellen Saison.
Bei Punktgleichheit zählt das Ergebnis des letzten Meisterschaftslaufes.
Wertungstabelle
Platz | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
Punkte | 20 | 17 | 15 | 13 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Es werden je Klasse 10 % der Teilnehmer (Stichtag ist der Nennschluss zur Veranstaltung) min. der 1. bis 3. Platz mit Pokalen geehrt.
Eine Tages-Wertung zur Meisterschaft kann erst ab einer Fahrtleistung von 50% der Vorgabe erfolgen.
Wertung / Durchführung
Vor dem Start findet die Fahrerbesprechung statt. Die Teilnahme ist Pflicht.
Die Veranstaltung besteht aus mehren Einzelprüfungen.
Startprüfung
15 min. vor dem Start müssen alle Fahrzeuge in ihrer zugewiesenen Box stehen.
Die Boxen werden klassenrein eingeteilt, eine Reihenfolge und Zuordnung ist nicht festgelegt.
(in Box 1 muss nicht Klasse 1 stehen und so weiter) Bei der Vergabe wird sich am Leistungsstand und dem Streckencharakter orientiert.
Mit Zahlung der Nachnenngebühr gliedert sich der Fahrer in die festegelegte Box ein..
Erst nach Erteilung des Startsignals dürfen die Fahrzeuge gestartet werden und jeder Fahrer muss innerhalb 1 Minute die ihm zugewiesene Startbox mit Motorkraft verlassen und eine Strecke von 20m mit Motorkraft zurücklegen.
Nach Ablauf von 60 Sekunden ist die Startprüfung nicht bestanden und der Fahrer kann sein Fahrzeug aus der Startzone schieben um nachfolgende Fahrer nicht zu behindern.
Er kann auf ihm freigestellte Weise sein Fahrzeug starten.
Bitte an die Umweltauflagen denken.
Fahrprüfung
In der Fahrzeit von 3 Stunden Fahrzeit sind so viele Runde als möglich zu absolvieren.
Nach 3 Stunden, gerechnet vom Start der ersten Box, wird die Strecke gesperrt (abgewunken) und die Fahrer fahren in den Boxenbereich.
Auf der Strecke befindliche Fahrer können die begonnene Runde in Wertung beenden.
Es gibt keine Probe- oder Einführungsrunde.
Innerhalb des Rundkurses gibt es zur Überwachung Durchfahrtskontrollen.
Jeder Fahrer ist verpflichtet, selber mit Fahrzeug an den Zählstellen durch den mitgeführten Transponder die Registrierung vorzunehmen und zu kontrollieren.
Ein Ausfall der Zählstelle oder des Transponders ist sofort einem Streckenposten oder Verantwortlichen zu melden.
Um eine Wertung zu gewährleisten wird bei Defekt und / oder Verlust des Transponders dieser an der aktuellen Zählstelle ausgetauscht und muss mit einer Scannung aktiviert werden.
Die Strecke ist so angelegt, dass sie vorausschauende Fahrweise und Kondition fordert. Der Veranstalter ist bemüht den Streckenverlauf über die gesamte Fahrdistanz einheitlich / gleich zu halten. Für schwierige
Streckenabschnitte ist eine Umfahrung einzurichten. Sollte eine Passage durch unvorhersehbare Ereignisse nicht mehr befahrbar sein entscheidet der Fahrtleiter über eine Änderung oder Rennabruch.
Die Begrenzung auf der gesamten Strecke dürfen nicht überfahren werden.
Beim Verlassen der Strecke ist an dem Punkt, wo sie verlassen wurde, wieder mit dem Wettkampf zu beginnen, Fahren gegen die Fahrtrichtung ist verboten.
Die Streckenmarkierung / Begrenzungen obliegen dem Veranstalter und sind zur Fahrerbesprechung zu erläutern.
Wertung
Gewertet werden die in der Fahrzeit zurückgelegten Runden.
Fehlende Rundenzählungen werden nicht berücksichtigt oder nachgetragen, für das Ergebnis ist jeder Fahrer verantwortlich.
Sieger in der Klasse ist der Fahrer / Team mit der höchsten Rundenanzahl in der Gesamtfahrzeit unter Berücksichtigung evtl. Strafen.
Rennende ist festgelegte Fahrzeit + 1 Runde (durchschnittliche Rundezeit der Veranstaltung).
Es kann mittels Schlussfahrer die Situation auf der Strecke überprüft werden, von ihm „überrollte“ Teilnehmer gelten als ausgefallen.
Rennabbruch
Bei Rennabbruch werden die Fahrer gemäß ihres aktuellen Ergebnis (Position in Lauf) in die Boxen geleitet. Die Boxen werden aufsteigend aufgefüllt, hierbei hat die ursprüngliche Startbox keine Aussage.
In dieser Sonderzeit in der Box sind sämtliche Arbeiten (Service wie tanken, reinigen etc.) an den Fahrzeugen untersagt.
Zum Neustart werden die Fahrer, gemäß ihrer aktuellen Sammelbox, in 1 Minutenabständen wieder auf die Strecke geleitet.
Es erfolgt keine Fahrzeitverlängerung.
Bei Rennabbruch entscheidet der Fahrtleiter über die Fortführung der Veranstaltung.
Mehr als 50 % der Fahrleistung sind erbracht erfolgt eine Meisterschaftswertung und eine Tageswertung.
Weniger als 50 % der Fahrleistung sind erbracht erfolgt eine Tageswertung, aber keine Meisterschaftswertung.
Allgemeine Verhaltensregeln
Verbot von Abreisfolien an Brillen. (Brillen mit Rolloff sind erlaubt.)
Keine Probefahrten im Fahrerlager
Fahren außerhalb der markierten Streckenabschnitte führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann mit Geldbußen bestraft werden.
Das Tanken ist ausschließlich in der Helferzone (Fahrerlager & Boxen) über einer benzinfesten Unterlage mit Rand oder saugfähigem Material (Teppich, Fußmatten etc.) (min. Größe 40 x 60 cm) – einfache Müllsäcke, leichte Planen etc. sind verboten - aus Kanistern mit festen dichten Gießern und Ölkannen erlaubt.
Die Start- und Zielzone wird nach Anordnung des Veranstalters geöffnet.
Der mitgebrachte Müll ist wieder mitzunehmen.
Die vorgeschriebenen Fahrrichtung ist zwingend einzuhalten
langsamere Fahrer haben schnelleren das Überholen zu ermöglichen
allen Weisungen/Signalen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu Leisten
Gelbe Flagge ruhig gehalten Vorsicht Hindernis; Überholverbot!!!
Gelbe Flagge geschwenkt Vorsicht, zum sofortigen Anhalten bereithalten;
Überholverbot!!!
Grüne Flagge (vor der Zählstelle) Anhalten zur Startnummernreinigung
Rote Flagge Rennabbruch – alle sofort in die Helferzone einfahren
Zur Reinigung der Startnummern während der Veranstaltung werden die Fahrer vor der Zählstelle ggf. zum Anhalten aufgefordert.
20m vor der Zählstelle ist „Serviceverbot“
Um einen reibungslosen und zügigen Ablauf zu gewähren werden an wichtigen Punkten mehrere Zählstellen aufgestellt. Jeder Fahrer entscheidet über die Geschwindigkeit des Scannvorgangs und der Weiterfahrt. Um Stauungen zu vermeiden wird der Bereich vor der Scannstelle mit einer gelben Flagge gekennzeichnet, hier gilt Überhol- und Serviceverbot. Übergabe von „Werkzeugpacks“, Rucksäcken, Getränken, Reinigung und Austausch der Ausrüstung etc. haben vor diesen Bereich zu erfolgen. Die Veranstalter sollten soweit möglich hier eine zusätzliche „besondere Helferzone“ einrichten – Reparaturen, Tanken etc. sind nur in der Startbox / Helferzone erlaubt.
Das Fahrzeug ist bei einem Ausfall sofort von der Strecke zu entfernen.
Auf der Strecke ist fremde Hilfe nicht erlaubt. Der Fahrer hat die Möglichkeit mit eigenen Mitteln sein Fahrzeug instand zu setzen. Es darf weder Benzin noch Öl austreten.
Ansonsten suchen die Fahrer aus Sicherheitsgründen zum Schrauben die Box auf (Öl- und benzindichte Unterlage verwenden!).
Ausfall eines Teamfahrers
Bei Ausfall eines Teamfahrers auf der Strecke darf der 2. Fahrer den Transponder und gegebenenfalls das Motorrad nur innerhalb der Boxen übernehmen. Strafen für nicht beendete Runde (fehlende Scannungen) wird gemäß Reglement vergeben. Er muss diesen Wechsel dem Fahrtleiter melden, andernfalls droht Ausschluss aus der Wertung (ADW).
Strafen
Verspätetes Einfahren zum Start in die Box + 120 sek.
(Einfahrt mind. 15 Min vor Start der ersten Box)
Frühstart + 60 sek.
Startprüfung nicht erfüllt + 60 sek.
Unerlaubter Team-Fahrer- bzw. Transponderwechsel auf der Strecke ADW
(Wechsel nur im Startbereich-BOX)
Rauchen in der Box (auch Helfer) ADW
Tanken ausserhalb der Box ADW
unvorschriftsmässiges Tanken + 120 sek.
(Tankbehälter, Unterlage, laufender Motor)
grob unsportliches Verhalten ADW
(abkürzen, Transpondermissbrauch, Betrugsversuche)
Fahren gegen die Fahrtrichtung ADW
schnelles Fahren im Boxenbereich + 60 sek.
(vorgeschrieben Schrittgeschwindigkeit)
mehrfaches unsportliches Überholen oder + 60 sek.
Drängeln an engen Stellen des Kurses
Überschreitung der Gesamtfahrzeit + 15 Minuten ADW
jede angefangen Minute zu spät im Ziel + 60 sek.
für jede Fehlscannung + 60 sek.
(vergessen einer Durchfahrts- oder Sonderprüfungszählstelle oder zuviel – bei Rundenüberschreitung)
Rundenüberschreitung je Runde + Wertung aller
gefahrenen Sonderprüfungen
ohne Strafe für Fehlscannung
Verstoß gegen das Reglement ADW
Bekleidung
Übliche Schutzbekleidung bestehend aus Helm, Stiefeln, Handschuhe, langärmliches Fahrerhemd und lange Hose sowie notwendige Protektoren.
Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen.
Der Fahrtleiter kann die Zulassung zum Start verweigern, wenn die Schutzkleidung nicht zweckentsprechend bzw. ausreichend ist.
Helmprüfung
Zugelassen für den Einsatz im Motorradsport sind alle Schutzhelme, die den anerkannten Prüfnormen gemäß FIM-Artikel 01.70 entsprechen.
Europa: ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“; Japan: JIS 8133 : 2007; USA: SNELL M 2010
ECHT behält sich vor, Schutzhelme aus besonderem Grund (z. B. technische Mängel) für den Motorradsport nicht zuzulassen bzw. zu verbieten.
Sollte ECHT feststellen, dass ein Schutzhelm-Modell den Bestimmungen und Vorgaben des FIM-Artikels 01.70 nicht entspricht, ist eine Zulassung nicht möglich.
Eine genaue Beschreibung wird auf der Homepage veröffentlich, bzw. ist beim Enduro-Cup die Herausforderung Organisationsteam einzusehen.
Versicherung
Die Veranstaltungen sind wie folgt versichert:
Teilnehmerhaftpflicht; Veranstalterhaftpflicht; Zuschauerunfall; Sportwarteunfall
Teilnehmerunfallversicherung (siehe Nennungen)
Die Enduroserie und der ausführende Veranstalter haben vor der Veranstaltung eine Versicherung abgeschlossen.
Gesellschaft und Bedingungen sind beim Organisationsteam einzusehen.
Haftungsverzicht
Kein Teilnehmer des ECHT kann den Veranstalter oder deren Helfer für etwaige Schäden jeder Art, die im Zusammenhang mit dem ECHT entstehen sollten, haftbar machen. Jeder Teilnehmer an den Wertungsläufen zum ECHT verzichtet im Streitfall gegenüber den Veranstaltern ausdrücklich auf die Anrufung ordentlicher
Gerichte, und zwar für sich, seine Beifahrer, Helfer und Angehörigen durch Einschreibung zur Meisterschaft bzw. zur Abgabe einer Nennung.
Mit Abgabe der Nennung spätestens bei der Papierabnahme muss der Haftungsverzicht in der Anlage der Nennung durch den Fahrer (bei Minderjährigen gesetzliche Vertreter) unterschrieben sein.
Mit Abgabe der Online Nennung erkennt der Fahrer ohne Unterschrift das Reglement und den Haftungsverzicht an.
Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
– den Promoter/Serienorganisator
– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
– Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen
– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
– den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Ergänzung:
Erklärungen von Bewerber / Fahrer / Beifahrer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen Enduro-Cup die Herausforderung und die Veranstaltergemeinschaft den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter,die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an den ECHT oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und
auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko Versicherung) für Schäden bei der Rennveranstaltung, soweit sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet, nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder
vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) (Fahrer,Beifahrer) alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für Ihn/ sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko untereinander sowie gegenüber dem Rennleiter/ Fahrtleiter, leitenden Rennarzt, und das Versicherungs Schadensbüro von der ärztlichen Schweigepflicht.
Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den ECHT, seinem Veranstalterverbund, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich mit dem. ECHT Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Proteste
Technische Proteste sind innerhalb 15 Minuten nach Rennende beim Fahrtleiter einzureichen.
Proteste gegen die Auswertung sind innerhalb der Protestfrist (30 Minuten ab Aushang der Ergebnisse) dem Fahrtleiter mitzuteilen. Spätere Proteste werden nicht beachtet.
Proteste gegen die Zeitnahme sind unzulässig
Der Fahrtleiter hat grundsätzlich gemäß dem gültigen CUP – Reglement eine Entscheidung zu treffen. Ein Protokoll des Protestes sowie der Entscheidung ist durch den Fahrtleiter zu fertigen.
Bei Einreichung eines Protestes sind 50,00 Euro Gebühr zu hinterlegen.
Sicherung
Am Veranstaltungstag erfolgt die Absicherung durch den Rettungsdienst (gemäß Auflagen der Genehmigungsbehörde und / oder Auflagen der Streckengenehmigung mind. 1 Fahrzeug mit Rettungssanitätern).
Die Auflagen der Behörden sind zu beachten.
Werbung / Bildmaterial
Das ausführende Gremium des ECHT und den jeweiligen Veranstaltern ist es gestattet, die Erfolge bei den Wertungsläufen zum ECHT für Werbezwecke zu vermarkten.
Mit Abgabe der Nennung stimmt der Fahrer und seine Betreuer der Veröffentlichung der Veranstaltungs-Bilder in den Medien zu.
Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen dem Veranstalter personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist